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Aktionsbündnis Jagdfreie Natur

Aktionsbündnis Jagdfreie NaturZu dem Aktionsbündnis gehören bisher zehn Organisationen, unter ihnen auch Tier-Time, die sich in diesem Zusammenschluss vernetzen und durch gemeinsame Kampagnen für den Tierschutz und die Tierrechte im Zusammenhang mit der Jagd eintreten.

Weitere Informationen zum Thema Jagd finden sie auf

Jagdscheininhaber in DeutschlandJagd in Deutschland ist primär ein Freizeitvergnügen von etwa 350.000 Jägern (Stand: 2010). Die so genannte Hege findet mit Büchse und Flinte statt; die Schaffung von Biotopen, Biotopvernetzung, oder nur die Schaffung von Deckung für das Wild spielt kaum eine Rolle. Im Vordergrund stehen Freizeitgestaltung und Jagdtrieb und für viele auch die Lust am Töten. Etwa 5,5 Millionen Tiere sind jedes Jahr Opfer dieses Hobbys, darunter auch Katzen, Hunde, Singvögel, Tiere, die sich auf der Roten Liste der bedrohten Arten befinden - die Dunkelziffer ist erheblich höher.

Die Aufklärung der Bevölkerung um die tatsächlichen Hintergründe der Jagd, welche eine Vielzahl von Organisationen und Initiativen seit Jahren betreiben, fördert die Ablehnung der Jagd.

Deutschland sollte sich an Holland ein Beispiel nehmen

Bereits 2002 wurde die Jagd in Holland weitgehend abgeschafft. In den Niederlanden wurde 1998 das “Flora- und Faunagesetz” verabschiedet, das die meisten Tierarten ganzjährig unter Schutz stellt. Wildschweine, Füchse, Marder, nahezu alle Vogelarten und auch Rehe und Hirsche dürfen nicht mehr gejagt werden.

Zwangsbejagung und die Zwangsmitgliedschaft

In Deutschland werden Eigentümer von Grundflächen unter 75 Hektar automatisch Mitglieder in einer Jagdgenossenschaft. Der Grundeigentümer hat selbst dann keine Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und auf seinem Grund und Boden die Jagd zu verbieten, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

1999 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass französische Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grundeigentum nicht zulassen müssen und auch nicht Mitglied in einer sog. “Jagdgenossenschaft” werden müssen. In Luxemburg erklärte der Verwaltungsgerichtshof 2004 die Zwangsbejagung und die Zwangsmitgliedschaft in einem Jagdsyndikat ebenfalls für menschenrechtswidrig.

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat am 20.01.2011, mit 4:3 Richterstimmen, die Beschwerde eines deutschen Grundstückseigentümers abgewiesen. Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Menschenrechte (Begründung: Der Grundeigentümer müsse ja nicht mitjagen). Dies bedeutet: Jäger dürfen auch weiterhin auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer die Jagd ausüben.

Da die Entscheidung der Kleinen Kammer des Gerichtshofs im Widerspruch zu den beiden bisher ergangenen Entscheidungen zulasten von Frankreich und Luxemburg steht, wird der Beschwerdeführer die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs anrufen.

CASE OF HERRMANN v. GERMANY (Application no. 9300/07) JUDGMENT STRASBOURG 20 January 2011

Flyer "Jägerlügen" von pro iure animalis

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